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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1

Alle unsere Angebote, Preislisten und sonstigen Veröffentlichungen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt wurde. Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes von uns mit einem Käufer geschlossenen Vertrags oder getroffenen Abkommens und gelten für alle im Rahmen eines solchen Vertrags oder Abkommens ausgeführten Bestellungen. Keine Bestimmungen, Bedingungen oder sonstigen Gebräuche des Käufers sind Bestandteil der mit uns geschlossenen Vereinbarungen, und solche Bestimmungen, Bedingungen oder Gebräuche sind für uns in keiner Weise bindend, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich angenommen haben. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den Bedingungen des Käufers haben unsere Bedingungen Vorrang, sofern wir dem Käufer nicht schriftlich bestätigt haben, dass seine Bedingungen Vorrang haben.

Artikel 2

Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen zu den jeweils geltenden Festpreisen. Alle genannten Preise gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, zuzüglich Umsatzsteuer. Für Verpackungsmaterialien wie Kisten, Verschläge, Behälter, Paletten und dergleichen, die nicht nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind, kann ein Pfand berechnet werden. Bei Rückgabe wird das berechnete Pfand gutgeschrieben oder verrechnet, sofern sich das betreffende Verpackungsmaterial noch in gutem Zustand befindet. Alle Preiserhöhungen, die durch Änderungen der Wechselkurse, Preissteigerungen bei Zulieferern, staatliche Verwaltungsmaßnahmen oder durch andere außerhalb unserer Kontrolle liegende Ursachen entstehen, können wir dem Käufer in Rechnung stellen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Überschreitung der Zahlungsfrist einen Zuschlag von 2 % auf unsere Rechnungen zu berechnen.  

Artikel 3

Unsere Rechnungen sind netto innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, zusätzlich zum Rechnungsbetrag oder zu unserem gegebenenfalls unbezahlten Kontokorrentkonto Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt, mindestens jedoch € 5,00 monatlich. Sollte ein Käufer danach  weiterhin nicht zahlen oder vor oder während der Lieferung der Waren Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit aufkommen, behalten wir uns das Recht vor, zusätzliche Sicherheiten zu verlangen und weitere Lieferungen auszusetzen, bis nach unserer Auffassung ausreichende Sicherheiten geleistet wurden. Werden solche Sicherheiten nach unserem alleinigen Ermessen nicht geleistet, sind wir berechtigt, weitere Bestellungen oder Vereinbarungen zurückzuhalten und/oder diese als aufgelöst zu betrachten, unbeschadet unserer Schadensersatzansprüche. Verzögerungen bei etwaigen weiteren Lieferungen und/oder Folgen der vorgenannten Maßnahmen werden vollständig auf Rechnung und Gefahr des Käufers gehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden sowohl die gerichtlichen als auch die außergerichtlichen Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt. Die außergerichtlichen Kosten betragen 15 % des ursprünglichen Betrags bzw. der ursprünglichen Beträge zuzüglich Zinsen, zuzüglich Umsatzsteuer, mindestens jedoch € 50,00 zuzüglich Umsatzsteuer. Falls wir es für erforderlich halten, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers zu stellen, werden ihm auch die Kosten eines solchen Antrags in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, nach Überschreitung der Zahlungsfrist künftige Bestellungen nur noch per Nachnahme auszuführen. Im Falle eines Rechtsstreits findet im Gerichtsverfahren das Recht der Europäischen Gemeinschaft Anwendung.

Artikel 4

Ungeachtet des Risikos des Käufers hinsichtlich der gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum an diesen Waren vor, bis der Käufer den Kaufpreis sowie etwaige Zinsen und zusätzlichen Kosten vollständig bezahlt hat. Dies gilt auch, wenn ein Kauf- oder Rechnungsbetrag auf einem Kontokorrentkonto oder als Guthaben verbucht wurde. In diesem Fall erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf unsere Ansprüche gegen den Saldo, gegebenenfalls zuzüglich Zinsen und Kosten.

Artikel 5

Im Falle höherer Gewalt, das heißt eines Umstands, der außerhalb unserer Kontrolle liegt und auch nicht in zumutbarer Weise kontrolliert werden kann und infolgedessen die Lieferung bestellter oder gekaufter Waren unmöglich macht, werden wir von unseren Verpflichtungen aus den mit dem Käufer geschlossenen Vereinbarungen befreit. In einem solchen Fall kann der Käufer keinerlei Schadensersatz von uns verlangen. Im Falle vorübergehender höherer Gewalt behalten wir uns das Recht vor, die Lieferfrist um die voraussichtliche Verzögerung der wegen höherer Gewalt vorübergehend ausgesetzten Lieferung zu verlängern. In einem solchen Fall werden wir den Käufer schriftlich oder telefonisch über die durch höhere Gewalt verursachte Verzögerung informieren.

Artikel 6

Alle Lieferzeiten werden annähernd angegeben und gelten nur, wenn sämtliche Einzelheiten der Lieferung bekannt sind. Eine Bestellung kann von uns je nach Bereitstellung oder Verfügbarkeit der Waren teilweise ausgeführt werden. In einem solchen Fall sind die von uns zusammen mit den jeweiligen Teillieferungen versandten Rechnungen vom Käufer gemäß Artikel 3 zu bezahlen. Die Lieferzeiten werden so weit wie möglich eingehalten; bei Überschreitung dieser Zeiten hat der Käufer jedoch weder das Recht, die Waren abzulehnen, die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern noch Schadensersatz zu verlangen. Alle Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Waren sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Waren einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist werden solche Beanstandungen nicht mehr akzeptiert. Von uns gelieferte Waren dürfen nur nach unserer ausdrücklichen Genehmigung zurückgesandt werden. Zurückgesandte Waren werden nur bei frachtfreier Zusendung an uns angenommen. Eine Beanstandung setzt die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

Artikel 7

Wünscht ein Käufer, dass gekaufte Waren auf seinen Abruf geliefert werden, entbindet ihn dies nicht von seiner Verpflichtung, vor dem Fälligkeitsdatum zu zahlen; die Rechnungen sind entsprechend zu begleichen. Noch nicht gelieferte Waren, die auf Wunsch des Käufers zurückgehalten werden, werden auf Rechnung und Gefahr des Käufers in unseren Lagerräumen aufbewahrt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 8

Wir gewährleisten die gute Qualität unserer Produkte. Soweit und sofern eine Garantie gewährt wird, besteht diese in der vom Lieferanten des Produkts gewährten Garantie. Wir gewähren keine anderen Garantien als gesetzlich vorgeschrieben. Falls wir aus irgendeinem Grund für (Produkt-)Schäden haften, hat der Käufer höchstens Anspruch auf den gesetzlich vorgesehenen Schadensersatz. Für mittelbare Schäden oder Folgeschäden sowie für Umsatzverluste und/oder Produktverluste haften wir niemals.

Artikel 9

Wenn wir bestellte Waren einem Kunden zur Genehmigung oder in Kommission liefern, trägt dieser Kunde die vollständige Verantwortung für die gelieferten Waren, auch wenn er diese Waren auslegt oder ausstellt. Jede Wertminderung der zur Genehmigung oder in Kommission gelieferten Waren aufgrund von Beschädigung oder aus sonstigen Gründen wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

Artikel 10

Ausschließlich niederländisches Recht ist auf alle unsere Angebote, Geschäfte und Vereinbarungen anwendbar. Alle Streitigkeiten zwischen uns und Käufern werden ausschließlich durch den Zivilrichter der Niederlande entschieden. Diese Bedingungen sind bei der Handelskammer Rotterdam, Niederlande, hinterlegt.